| Allgemeine
Geschäftsbedingungen:
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Firma Fahnen-Fuchs
Inhaberin Marianne Fuchs, e. Kfr.
Offenbacher Str. 1-3
63128 Dietzenbach
Eingetragen im
Handelsregister Offenbach unter 5 HRA 9129
Steuernummer: DE 113160233
I. Geltung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen
1) Angebote sind freibleibend.
Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur dann
gültig, wenn sie von Fahnen-Fuchs schriftlich bestätigt
wurden. Aufträge werden von Fahnen-Fuchs ausschließlich
unter Berücksichtigung der hier aufgeführten Verkaufsbedingungen
akzeptiert. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser
Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
II . Ausführungsunterlagen
2) Vom Kunden beizustellende
Originale, Negative, Dateien und sonstige Unterlagen sind
uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit der
Warenlieferung oder Rechnung vorgenommen, sofern nichts anderes
vereinbart wurde.
3) Bezüglich des Bestehens
vor Urheberrechten gehen wir davon aus, daß unser Kunde
im Besitz dieser Rechte ist. Werden durch die Ausführung
des Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt,
haftet der Kunde hierfür allein; er hat uns von Ansprüchen
Dritter freizustellen, sowie bei uns anfallende notwendige
Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen.
4) Bei der Lieferung von Fahnenmasten
und Fahnenstangen übernimmt Fahnen-Fuchs keine Haftung
für die Statik, die Befestigung, bzw. den Untergrund.
Ob die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für
Aufstellung des Mastes vorliegen, ist Sache des Käufers.
5) Von Fahnen-Fuchs entworfene
Gestaltungen, Angebotsskizzen und Vorlagen bleiben in jedem
Falle unser Eigentum. Werden diese Vorlagen zur Produktion
anderer Artikel bei anderen Lieferanten benutzt, behalten
wir uns die Berechnung der Gestaltungskosten vor.
III. Lieferung
6) Fahnen-Fuchs ist bemüht,
bestätigte Lieferfristen einzuhalten. Bei höherer
Gewalt, Lieferverzug von Vorlieferanten oder Rohstoffmangel
haften wir nicht für Lieferverzögerungen. Jegliche
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
7) Fahnen-Fuchs behält
sich bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung, mind. aber ein
Stück, bei mit Druckwerkzeugen hergestellten Artikeln
vor.
8) Lieferungen erfolgen ab
Werk bzw. Lager, zuzügl. Verpackung und der zum Zeitpunkt
der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
9) Fahnen-Fuchs ist zu Teillieferungen
berechtigt, die hinsichtlich der Zahlung als gesonderte Geschäfte
gelten.
10) Für beide Teile gilt
als Erfüllungsort für die Lieferung Dietzenbach.
Gerichtsstand ist Offenbach am Main.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
11) Preislisten richten sich
an gewerbliche Abnehmer, Behörden und sonstige, zum Vorsteuerabzug
berechtigte Institutionen und verstehen sich zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
12) Bis zur vollen Bezahlung
des Kaufpreises besteht bezüglich der an den Käufer
gelieferten Ware ein verlängerter Eigentumsvorbehalt
zugunsten von Fahnen-Fuchs. Der Käufer darf die Fahnen-Fuchs
gehörenden Waren nur in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr
weiter veräußern und nicht an Dritte verpfänden
oder zur Sicherung übereignen.
13) Die Zahlung des vollen
Rechnungsbetrages ist 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe
von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank.
14) Bei Rechnungsbeträgen
unter EUR 50,00 netto erheben wir einen Mindermengenzuschlag
von EUR 10,00. Nachträgliche Änderung der Rechnungsadresse
berechnen wir mit EUR 10,00
15) Rechnungen mit einem Bruttowert
von unter EUR 100,00 werden nach Überschreitung des Zahlungszieles
nicht angemahnt, sondern direkt einem von uns beauftragten
Inkassounternehmen übergeben.
V. Beanstandungen und Gewährleistung
16) Bei Anfertigung von Artikeln
nach einer Vorlage des Käufers verpflichten wir uns,
diese so gut wie möglich zu reproduzieren. Wir müssen
uns jedoch Abweichungen in der Darstellung wie auch durch
den im Textildruck möglichen unterschiedlichen Farbausfall
Farbabweichungen vorbehalten. Abweichungen in den Breiten-
und Höhenmaßen sind mit der branchenüblichen
Toleranz von +/- 10% zulässig. Auch bei solchen Abweichungen
liegt eine vertragsgemäße Leistung vor.
17) Beanstandungen müssen
sofort, spät. fünf Arbeitstage nach Empfang der
Ware gemeldet werden. Dies gilt auch für äußerlich
nicht erkennbare Mängel. Nach Ablauf dieser Frist gilt
die Ware als abgenommen. Reklamationen nach Gebrauch oder
Weiterverarbeitung sind in jedem Falle unzulässig. Fahnen-Fuchs
bietet bei gerechtfertigter Reklamation eine Kompensation
an.
18) Nach Kundenvorlage hergestellte
Ware ist vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen.
Fahnen-Fuchs Inh. Marianne Fuchs e. Kfr.
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